Kleingartenanlagen in mittelalterlichen Zuständen

Es gibt in unseren Modernen Zeitalter immer noch Kleingartenanlagen in denen Zustände wie im Mittelalter herrschen. Trinkwasser muss von einer zentralen Stelle geholt werden und Elektroenergie ist auch nicht in jedem Garten vorhanden, höchstens eine Streckdose im Garten. Das Bundeskleingartengesetz hat so einige Vorschriften, die nicht mehr zeitgerecht sind. Wasser darf nicht ins Gartenhaus und für Elektroenergie sind die Vorschriften nicht viel besser. Lockerungen wären kein Problem, man muss diese nur beschließen. Immer wieder gibt es Diskussionen, Kongresse und endlose Beratungen die sich begründen, man muss darüber Reden, man muss nicht darüber Reden sondern Handeln. Doch warum soll in ein Gartenhäuschen kein Wasser oder Strom und wer könnte Interesse daran haben?

Kleingartenanlagen im mittelalterlichen Zustand

Am Abwasser aus der Gartenlaube kann es nicht liegen, zumindest gibt es genügend Reinigungsmittel die zu 100% biologisch abbaubar sind und letztendlich kann das Abwasser auf dem Kompost landen oder als Gießwasser genutzt werden. Die Elektroenergie im Gartenhaus, auch der beste Akku in einem Mobiltelefon oder Laptop hat nur eine begrenzte Leistung, zumindest wenn das Gerät benutzt wird. Verantwortliche beziehen sich in den meisten Fällen auf die gärtnerische Nutzung und die steuerlichen Begünstigungen und das schlimme daran ist, sie sitzen in Vorständen, Landesverbänden und im Bundesverband der Deutschen Kleingärtner. In allen dieser Institutionen wird ständig, getagt, beraten, Entwürfe gefasst, empfohlen, Strategien entwickelt und so weiter, nur geändert wird nichts. Alles unter dem Motto „Es ist gut so wie es ist und so soll es auch bleiben“, man hat ja schließlich genug zu tun. Das Erstaunende daran ist „ alles ehrenamtlich“ schließlich handelt es sich um einen Gemeinnützigen Verein.

Es fließt kein Geld, höchstens Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, durch die Gegend Reisen muss man auch noch – natürlich auf Vereinskosten – Übernachtungskosten inbegriffen und dies dürfte so weiter gehen. Es soll ja Menschen geben, die von solchen Geldern ganz gut leben können bzw. ein anständiges Nebeneinkommen haben. Hat man solche Position erreicht, kann man Ärger der durch Veränderungen auftreten kann überhaupt nicht gebrauchen, schließlich ist man gewählt und Ärger könnte die Wahlfunktion kosten.

Warum wird das Bundeskleingartengesetz nicht geändert?

Die Frage müsste nicht heißen warum sondern, wer könnte Interesse daran haben, dass das Gesetz so bleibt wie es ist. So wie das gültige Bundeskleingartengesetz wirkt, sorgt dieses für ein regelrechtes Kleingartensterben. Junge Familien dürften in der heutigen Zeit kein Interesse mehr daran haben wie im Mittelalter mit einem Behälter Wasser von einer Entnahmestelle zu holen, um eine Kanne Kaffee zu kochen bzw. danach die verschmutzten Tassen abzuwaschen.

Argumente wie: Wohin mit dem Abwasser? würden in diesem Fall greifen. Selbst wenn der Kleingartenbesitzer Spülmittel benutzen würde, welches nicht zu 100% biologisch abbaubar ist dürfte das selbst wenn 1 Millionen Kleingärtner ihr Abwaschwasser in die Natur kippen, würde dies keinen Schaden anrichten, da die Menge so gering ist, dass dies die Natur verkraftet, schließlich erledigen Mikroorganismen den Rest der Arbeit. Im Gegenzug ist es den Bauern erlaubt großflächig soviel Gülle in den Boden einzubringen, dass selbst das Grundwasser über Jahre jetzt schon verseucht ist. Gleichfalls dürfen Unmengen von Giften wie Herbizide, Pestizide, Fungizide den Rest des Bodens schon verseucht haben, an das Wasser darf man nicht denken. Weiter ist es der Industrie erlaubt Nutzungsrechte für Umweltverschmutzung hin und her zu verkaufen um der Umwelt den Rest zu geben. Warum sollte da das Abwaschwasser eines Kleingärtners stören?

Wer ist der Nutznießer vom Kleingartensterben?

Kleingärtner ernten über das Jahr Tonnen über Tonnen von Obst und Gemüse, dies dürfte während den Erntezeiten nicht nur der Handel merken. Die meisten Kleingärtner verzichten auf Kunstdünger, Pestizide, Herbizide und Fungizide. Wie glücklich wären die Produzenten von den ganzen Giften, wenn die Flächen der Kleingärtner konventionell genutzt werden würden bzw. dadurch die konventionelle Produktion gesteigert würde. Warum ist die Tierhaltung nur begrenzt möglich? Wie viel Eier würden nicht mehr aus der Massentierhaltung kommen, wenn die Hühnerhaltung freigeben würde? Das kann einfach nicht im Interesse der Massentierhalter sein.

Einen weiteren Schaden richten die Kleingärtner an der Tourismusindustrie an, erholt man sich im eigenen Garten und könnte diesen noch effizienter zu Erholungszwecken nutzen, hätte die Tourismusindustrie gewaltige Einbußen. Je weniger Kleingärten, je mehr würden oder müssten die ehemaligen Gärtner mit ihren Familien die Touristenangebote nutzen. Gründe könnte man noch endlos aufzählen und landet schließlich immer bei den Interessensgruppen der jeweiligen Industrie. Was natürlich nicht heißt, dass diese Gruppen gegen Kleingärtner sind, natürlich nicht, auch die Politik hat kein Interesse das Kleingartensterben zu fördern. Es gibt den einfachsten Weg herauszufinden wer interessiert ist, dass die Kleingartenanlagen im mittelalterlichen Zustand bleiben: „Folge der Spur des Geldes“

Vereine und Parteien benötigen Spenden, es dürfte ganz einfach sein die Spender mit den gezahlten Summen zu benennen, schon ehrenhalber. Da kann der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde sofort anfangen, Platz auf seiner Startseite ist noch genug, weiter folgen die Landes- und Kreisverbände. Auch vertreten Parteien die Interessen der Kleingärtner, diese machen dann die Veröffentlichung der Spenden nicht anders. Da Spenden ehrenhalber sind und niemand damit versucht Personen oder Vereine zu beeinflussen, kann auch kein Spender etwas dagegen haben und dürfte sich freuen genannt zu werden. Anonymität, ist doch nicht nötig, höchstens man hat etwas zu verbergen.

Eigene Vereine haben selber Entscheidungsmöglichkeiten

Es gibt Gartenvereine auf deren Gelände befinden sich zentrale Toilettenanlagen, wie praktisch, vor allem wenn man seinen Garten ca. 500 Meter entfernt von der Toilettenanlage hat. Biotoiletten erfüllen alle Standards und sind heute so modern, dass der Unterschied zu herkömmlichen Toiletten, außer der fehlenden Wasserspülung, nicht zu merken ist. Wenn trotzdem in der Satzung des Vereins der Verbot von Biotoiletten festgeschrieben ist, einfach den Antrag auf Änderung stellen. Lehnt der amtierende Vorstand die Änderung ab, stimmt irgend etwas nicht.

Entweder haben Vorstandsmitglieder einen sehr kurzen Weg zur Toilette oder besitzen versteckt eine eigene. Lässt sich der Vorstand nicht beeindrucken, einfach Initiative ergreifen und abwählen bzw. Misstrauensantrag stellen. Kein Wasser im eigenen Garten ist das letzte, in vielen Anlagen haben die Gartenbesitzer (Pächter) eigene Wasseranschlüsse. In Ihrer nicht? Zu klären wären nur die Kosten. Wenn es untersagt ist, einen Wasseranschluss im Gartenhaus zu haben, o.k.. Es ist nicht verboten einen kleinen Springbrunnen oder Wasserfall mit Auffangbecken zu betreiben.

Es ist von der Gesetzgebung verboten einen Wasseranschluss im Gartenhaus zu haben. Das ist auch kein Problem, es gibt keine Vorschrift wie man seine Pflanzen im Gartenhaus zu gießen hat. Man verlegt (legt) einen Gartenschlauch (es gibt auch flexible Hochdruckschläuche) in das Gartenhaus, um mit diesen sein Pflanzen zu gießen bzw. den Springbrunnen oder Wasserfall zu betreiben. Auch ein Stromanschluss ist nicht statthaft, aber mit einer Verlängerungsleitung ein Radiobetreiben oder eine Lampe zu leuchten zu bringen, verstößt gegen nichts.

Man kann auch seine elektrische Heckenschere in das Gartenhaus stellen, wenn dann noch zusätzlich an der Verteilung eine Leuchte hängt, dürfte dies nicht gegen das Bundeskleingartengesetz verstoßen. Das Gesetz ist so aktuell, dass es nicht gestattet ist einen Telefonanschluss in den Garten zu legen. Diese Thema dürfte sich allerdings erledigt haben, vielleicht kommt der Gesetzgeber auf die ein Mobiltelefonverbot zu erlassen oder besser noch in jede Gartenanlage Störsender einzubauen, den telefonieren ist ja eigentlich verboten.

Wie weit ein Verein gehen kann, liegt immer nur an den Vorstandsmitglieder

Es gibt unzählige Möglichkeiten das Leben in einem mittelalterlichen Garten auf den neuesten Stand zu bringen, Moderne Technik macht es möglich. So ist Solartechnik auch nicht erlaubt, dann dürften auch keine Solarleuchten sowie andere elektrischen Geräte die mit Sonnenenergie funktionieren betrieben werden. Nur an den Vorständen liegt es was erlaubt ist oder nicht, selbst die Hühnerhaltung ist möglich, es bedarf nur einem Beschluss und die Hühner dürfen in den Garten.

Wie kann man sicher sein, nicht gegen das Bundeskleingartengesetz zu verstoßen?

Einfach beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. in der Geschäftsstelle anrufen und einen Besichtigungstermin im Kleingarten des Präsidenten vereinbaren oder eben mit Mitgliedern der Geschäftsleitung. Als Gartenfreunde müssen diese Zeit haben, denn sie müssen wie jeder andere Gärtner ihren Garten bewirtschaften. In diesen Gärten kann man dann sehen, wie ein Garten nach Bundeskleingartengesetz ohne Licht im Gartenhaus oder ohne Toilette (ausgenommen Biotoilette) mit der perfekten Aufteilung nach Erholungs- und Nutzflächen nach Vorschrift auszusehen hat. Keine Angst vor einem Anruf schließlich sind das Präsidium und die Geschäftsstelle für die Gartenfreunde da und nicht ihre Wähler für sie. Wenn die Mitglieder des Präsidiums keinen Kleingarten haben sollten, dann ist fraglich, wie sie überhaupt ins Präsidium gekommen sind.

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