Einmalig in der Kleingartengeschichte der Bundesrepublik

Ich war in der Vergangenheit beruflich viel unterwegs und habe dabei jede Gelegenheit genutzt, Gärten und Parks zu besuchen, überall fand ich offene Türen. Ob in Köln, Nebra, Hamburg, Dortmund oder in Österreich eine Gartenanlage Nähe Dornbirn, in Frankreich eine ganz neue Gartenanlage kurz vor Calais, in Großbritannien – wo in vielen Gärten auch noch zu Kaffee und Kuchen eingeladen wird, in Schweden Gärten ohne Gartenzäune oder in New York, wo einige Parks in der Nacht verschlossen – aber tagsüber für jeden Besucher zugänglich sind, überall wird man als Gartenfreund mit offenen Armen empfangen und wenn es nur der Schwatz über den Gartenzaun ist und dann, dann gibt es noch Aschersleben eine Kleinstadt im nördlichen Vorharz von Sachsen-Anhalt, dort ist alles anders. Die Globalisierung in Sachen Garten scheint dort noch nicht angekommen zu sein.

Das dürfte einmalig sein in der Kleingartengeschichte der Bundesrepublik

So gut wie alle Kleingartenlagen in Aschersleben verstoßen seit über zwei Jahrzehnten gegen das Bundeskleingartengesetz und keiner merkt es.

Das Schlimmste daran ist, dass in einigen Vereinen die Vorstände sogar in Schaukästen anordnen, dass die Vereinsmitglieder gegen das Bundeskleingartengesetz zu verstoßen. Im Bundeskleingartengesetz ist festgelegt, dass das Wegenetz der Kleingartenanlagen vom:

  • 1.4. bis 30.9. von 8,00 bis 20,00 Uhr und vom 1.10. bis 31.3. von 9 bis 16,00 Uhr für den öffentlichen Fußgängerverkehr offen zu halten sind.

In Aschersleben ist alles anders

Wer versucht in den Kleingartenanlagen Spazieren zu gehen, steht vor verschlossenen Türen. Einige Eingänge zu den Gärten sind gesichert wie die ehemaligen Tore der Grenzsicherungsanlagen der DDR. Im Schaukasten einiger Anlagen ist ein Aushang „Die Eingangstüren sind verschlossen zu halten der Vorstand“. In anderen Gartenvereinen wiederum gibt es Anordnungen, dass die Türen ständig zu schließen sind. Vom Vorstand Anordnungen gegen geltendes Recht zu verstoßen, man wird aufgefordert sich strafbar zu machen oder eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Im Bundeskleingartengesetz gibt es zu den Öffnungszeiten keine Sonderregelung für Aschersleben, dass einzige was die Mitgliederversammlung beschließen kann, ist die Verlängerung der Öffnungszeiten. In einigen Anlagen ist es möglich, über einen Eingang die Gartenanlage zu betreten, da sich in der Anlage die Vereinsgaststätte befindet. Spaziert man weiter und will die Anlage über einen anderen Ausgang wieder verlassen steht man vor verschlossenen Türen. Der Verstoß gegen das Bundeskleingartengesetz ist noch nicht alles, weiter dürfte noch gegen die Stadtordnung verstoßen werden, den ohne Genehmigung sind eigenmächtige Sperrungen von öffentlichen Wegen, was die Gartenwege während der Öffnungszeiten der Anlagen sind, nicht statthaft. Ein weiterer Verstoß liegt vor gegen Steuerliche Richtlinien vor, schließlich sind die Vereine als gemeinnützig eingestuft und unterliegen Steuerermäßigungen. Mit Verschluss der Türen dürfte der Verein Clubcharakter bekommen, der nur einen ausgesuchten Personenkreis und dessen Gästen zugänglich ist. Niemand hat es gemerkt, dass die Türen verschlossen sind, noch nicht einmal der Regionalverband Aschersleben der Kleingärtner e.V. und dieser hat seinen Sitz in der Stadt Aschersleben.

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